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FERIENSPASS FÜR ALLE!

Nicht alle Eltern kennen die förderlichen Möglichkeiten, die finanzielle Unterstützung für Familien eröffnen. Wir möchten darüber informieren und dazu beitragen, dass kein Kind ausgeschlossen wird.

Es gibt Wohngeld?

Das Wohngeld ist ein staatlich getragener Zuschuss zu den Kosten für selbst genutzten Wohnraum. Mit dem Wohngeld soll Haushalten dabei geholfen werden, die Wohnkosten zu tragen und ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen. Wohngeld können Mieter als „Mietzuschuss“ und Eigentümer von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen als „Lastenzuschuss“ erhalten.

Wen kann ich kontaktieren?

Rathaus Crailsheim – Wohngeldstelle -07951-403-1211 – wohngeld@crailsheim.de

Was ist Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist eine verlässliche Unterstützung für Familien mit kleinem Einkommen, der wie ein Aufschlag zum Kindergeld wirkt. Ob eine Familie Kinderzuschlag erhält, ist vom Einzelfall abhängig. Es kommt insbesondere auf die Anzahl der Kinder, deren Alter und die Wohnkosten an.

Der Kinderzuschlag wurde auf 205 Euro pro Monat und Kind erhöht, für Alleinerziehende geöffnet und deutlich entbürokratisiert.

Wen kann ich kontaktieren?

Familienkasse BaWü – 0800 4 555530 (kostenfrei) – www.kinderzuschlag.de

Wer hat Anspruch auf das Bildungspaket?

Kinder und Jugendliche brauchen gute Bildungs- und Teilhabechancen. Das gilt besonders, wenn in der Familie zu wenig finanzielle Mittel vorhanden sind.

Das Bildungspaket hilft diesen Kindern im Sportverein oder der Musikschule dabei sein zu können. Zusätzlich gibt es Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf, Lernförderung und Klassenfahrten.

Zum 01. August 2019 wird das Bildungs- und Teilhabepaket angepasst. Das Schulstarterpaket steigt auf 150 Euro, die Eigenanteile der Eltern für Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung fallen weg und individuelle Lernförderung kann von jedem beansprucht werden.

Wen kann ich kontaktieren?

Jobcenter Landkreis Schwäbisch Hall - Crailsheim – 07951-9490-583

Haben Sie keine Scheu! Wir empfehlen, im Zweifelsfall sollte immer ein Antrag gestellt werden, denn oft werden die Möglichkeiten unterschätzt. Alle Leistungen müssen nicht zurückgezahlt werden!